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Abschlussprüfungen – was nun?
In deiner Pflegeausbildung werden mehrere schriftliche Prüfungen vorkommen (z. B. zur Zwischenprüfung). Hier gibt es verschiedene Arten von schriftlichen Abfragemöglichkeiten je nach Unterricht und Themengebiet. In dem schriftlichen staatlichen Prüfungsteil, also den Abschlussprüfungen werden die Prüfungsbereiche aus den Kompetenzbereichen von der Anlage 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) geprüft.
Alle Pflegeschüler:innen müssen also an drei direkt hintereinander folgenden Prüfungstagen ihre schriftlichen Prüfungen zur Abschlussprüfung für das Examen bestehen. Häufig sind bei den schriftlichen Prüfungen mindestens zwei Lehrkräfte zur Aufsicht und Protokollierung dabei. Diese Prüfungen finden in den Räumen der Pflegeschulen statt und die Inhalte sind grob gesetzlich geregelt. Deshalb thematisieren wir dies, denn das war ein Wunsch unserer Zuhörer:innen. Also diesmal ohne Fallbeispiel mittels Fallanalyse.
Zusätzlich werden trotzdem wie gewohnt die Skripte und Lösungen, die alten verschriftlichten Fallbeispiele und Fotos zu den Fallbeispielen auf Instagram veröffentlicht. Folgt uns dort:
Oder schreibt uns eine Mail mit Wünschen oder Feedback an:
tatortpflegederpodcast@web.de
Oder schaut auf unserer Internetseite vorbei:
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe* (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV)
Ausfertigungsdatum: 02.10.2018
Vollzitat: "Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung vom 2. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1572), die durch Artikel 10 des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist" Stand: Geändert durch Art. 10 G v. 19.5.2020 I 1018
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